Vertragsbedingungen
1 – Veranstaltung
Die folgenden Bedingungen gelten für die Nutzung der Veranstaltungsräume ‘Optionsraum2, ‘Optionsraum3’, und ‘Bootshaus’
2 – Nutzungsentgelte
2.1 Nutzungsgebühr
Für die Nutzung des Veranstaltungsortes hat der Veranstalter gegen Rechnungsstellung eine Gebühr an die SFB zu entrichten. Die Nutzungsgebühr versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und wird im Voraus fällig.
2.2 Kaution
Für die Nutzung kann vom Veranstalter vorab eine Kaution in Höhe der Nutzungsgebühr verlangt werden.
Der Veranstalter erklärt sich einverstanden, dass die Kaution nach Erfüllung folgender Bedingungen rückerstattet wird:
- Übergabe der Räumlichkeiten in ordentlichem Zustand
- Einhaltung aller Vereinbarungen
- Zahlung der Nutzungsgebühr
2.3 Reinigung
Zusätzlich zu der in 2.1 vereinbarten Nutzungsgebühr, erklärt sich der Veranstalter bereit, für die anschließende Reinigung des Veranstaltungsraumes einen pauschalen Beitrag zzgl. Mehrwertsteuer zu leisten (wenn auf Seite 1 dieses Vertrags vermerkt).
3 – Verpflichtungen des Veranstalters
3.1 Rahmenbedingungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, folgende Rahmenbedingungen in jedem Fall einzuhalten bzw. durch geeignete Mittel für deren Einhaltung zu sorgen:
- Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Regeln in Zusammenhang mit COVID19 sind unbedingt einzuhalten. Der Veranstalter trägt hierfür die vollumfängliche Verantwortung.
- Veranstaltungen im Freien nach 22:00 Uhr die mit Lärmimmissionen verbunden sein könnten, sind grundsätzlich nur nach Rücksprache mit dem Vermieter gestattet. Der Veranstalter haftet für evtl. Anzeigen wegen Ruhestörung in vollem Umfang.
- Lautstärke / Musikanlagen:
- Im Freien: tagsüber 60 dB(A), ab 22:00 Uhr 45 dB(A) *. Das bedeutet: ab 22:00 Uhr GILT ZIMMERLAUTSTÄRKE
- im geschlossenen Raum: tagsüber 90 dB(A), ab 22:00 Uhr 75 dB(A)
* Richtwerte: BImSchG, TA Lärm
- Personenanzahl maximal.:
- Optionsraum 2: 150 Personen
- Optionsraum 3: 100 Personen
- Bootshaus: 150 Personen
3.2 Genehmigungen
Der Veranstalter verpflichtet sich sämtliche, für das Abhalten der Veranstaltung notwendigen Genehmigungen, selbstständig einzuholen und auf Verlangen vorzuzeigen.
3.3 Sicherheit
Der Veranstalter verpflichtet sich, mit geeigneten Mitteln für die Verkehrssicherheit der Zugänge und die Sicherheit des Veranstaltungsgeländes, sowie die Absicherung der Fluchtwege zu sorgen.
3.4 Wiederherstellung und Entsorgung
Der Veranstalter verpflichtet sich, den Veranstaltungsort, sowie sämtliche zugehörige feste und nicht feste Bestandteile im vorgefundenen Zustand wiederherzustellen. Dazu zählt insbesondere die Beseitigung und Entsorgung von durch die Veranstaltung angefallenem Abfall.
3.5 Rauchen
Das Rauchen in den Optionsräumen ist nicht gestattet.
3.6 Nutzungshinweise
Der Veranstalter hält sich an die raumspezifischen Nutzungshinweise.
Für das Bootshaus:
- Im Bootshaus darf das Boot nicht betreten werden und das Rolltor nicht bedient werden.
- Der Ofen darf nur mit sauberem Holz/Holzbriketts betrieben werden.
- In die Toilette darf normales Toilettenpapier, auf keinen Fall darf feuchtes Toilettenpapier/Feuchttücher verwendet werden. Bei Verstopfung entstehen Kosten, die vom Veranstalter getragen werden müssen.
4 – Haftung
Der Veranstalter haftet für sämtliche eintretenden Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung am vertraglich angegebenen Veranstaltungsort, am Spreefeld-Grundstück, sowie auf den angrenzenden Grundstücken entstehen können.
In den Optionsräumen befindliche Gegenstände wie Tische, Bänke, Kühlschrank, Spüle, Lampen, Gasherd und Spülmaschine) dürfen durch Veranstalter benutzt werden.
Im Falle eines Diebstahls und/oder Schäden jeder Art haftet der Veranstalter in voller Summe.
Stand: November 2020
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.