1 – Veranstaltung
Die folgenden Bedingungen gelten für die Nutzung der Veranstaltungsräume der Bau- und Wohngenossenschaft Spreefeld Berlin eG, im Folgenden ‘SFB’ genannt, durch den Vertragspartner, im Folgenden ‘Veranstalter’ genannt.
2 – Nutzungsentgelte
2.1 Nutzungsgebühr
Für die Nutzung des Veranstaltungsortes hat der Veranstalter gegen Rechnungsstellung eine Gebühr an die SFB zu entrichten. Die Nutzungsgebühr versteht sich inklusive Endreinigung und Mehrwertsteuer und kann im voraus verlangt werden.
2.2 Kaution
Für die Nutzung kann vom Veranstalter vorab eine Kaution in Höhe der Nutzungsgebühr verlangt werden. Der Veranstalter erklärt sich einverstanden, dass die Kaution nach Erfüllung folgender Bedingungen rückerstattet wird:
- Übergabe der Räumlichkeiten in ordentlichem Zustand
- Einhaltung aller Vereinbarungen
- Zahlung der Nutzungsgebühr
2.3 Reinigung
Eine Endreinigung ist im Preis enthalten, jedoch müssen die Räume ansonsten zurückgelassen werden wie vorgefunden. Das heisst insbesondere, bis Mietende müssen mitgebrachte Gegenstände wieder entfernt und Abfälle entsorgt sein.
2.4 Stornierung
Stornierungen, Widerruf, oder Änderungen für gebuchte Termine der Raumvermietung sind bei mehr als 7 Tagen vor der Veranstaltung kostenfrei. Stornierungen können direkt auf der Website, rechts oben unter Buchung > mein Konto > Termine, oder per Email an raum@spreefeld.org vorgenommen werden.
Bei 7 oder weniger Tagen bis zur Veranstaltung werden 50% der vereinbarten Kosten berechnet. Bei einer Stornierung am Tage der Veranstaltung oder später werden 100% der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.
3– Verpflichtungen des Veranstalters
3.1 Rahmenbedingungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, folgende Rahmenbedingungen in jedem Fall einzuhalten bzw. durch geeignete Mittel für deren Einhaltung zu sorgen:
- Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Regeln in Zusammenhang mit COVID19 sind unbedingt einzuhalten. Der Veranstalter trägt hierfür die vollumfängliche Verantwortung.
- Veranstaltungen im Freien nach 22 Uhr, welche mit Lärmimmissionen verbunden sein könnten, sind grundsätzlich nur nach Rücksprache mit dem Vermieter gestattet. Der Veranstalter haftet für evtl. Anzeigen wegen Ruhestörung in vollem Umfang.
- Lautstärke / Musikanlagen:
- Im Freien: tagsüber 60 dB(A), ab 22 Uhr 45 dB(A) *. Das bedeutet: ab 22 Uhr Zimmerlautstärke.
- im geschlossenen Raum: tagsüber 90 dB(A), ab 22 Uhr 75 dB(A).
* Richtwerte: BImSchG, TA Lärm
- Personenanzahl maximal, soweit nicht durch COVID19 Regeln weiter eingeschränkt:
- Optionsraum 2: 80 Personen
- Optionsraum 3: 80 Personen
- Bootshaus: 80 Personen
3.2 Genehmigungen
Der Veranstalter verpflichtet sich sämtliche, für das Abhalten der Veranstaltung notwendigen Genehmigungen, selbstständig einzuholen und auf Verlangen vorzuzeigen.
3.3 Sicherheit
Der Veranstalter verpflichtet sich, mit geeigneten Mitteln für die Verkehrssicherheit der Zugänge und die Sicherheit des Veranstaltungsgeländes, sowie die Absicherung der Fluchtwege zu sorgen.
3.4 Wiederherstellung und Entsorgung
Der Veranstalter verpflichtet sich den Veranstaltungsort, sowie sämtliche zugehörige feste und nicht feste Bestandteile im vorgefundenen Zustand wiederherzustellen. Dazu zählt insbesondere die Beseitigung und Entsorgung von Abfall, der durch die Veranstaltung angefallen ist.
3.5 Rauchen
Das Rauchen in den Optionsräumen ist nicht gestattet.
3.6 Nutzungshinweise
Der Veranstalter hält sich an die raumspezifischen Nutzungshinweise.
Für das Bootshaus:
- Im Bootshaus darf das Boot nicht betreten werden und das Rolltor nicht bedient werden.
- Der Ofen darf nur mit sauberem Holz/Holzbriketts betrieben werden.
- In die Toilette darf normales Toilettenpapier geworfen werden, auf keinen Fall dürfen feuchtes Toilettenpapier/Feuchttücher oder andere Gegenstände eingeworfen werden. Bei Verstopfung entstehen Kosten, die vom Veranstalter getragen werden müssen.
3.7 Regeln zu COVID-19
Der Veranstalterverpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Regeln eigenverantwortlich umzusetzen. SFB behält sich bei unzureichender Einhaltung vor, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
4– Haftung
Der Veranstalter haftet für sämtliche eintretenden Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung am vertraglich angegebenen Veranstaltungsort, am Spreefeld-Grundstück, sowie auf den angrenzenden Grundstücken entstehen können.
In den Optionsräumen befindliche Gegenstände (wie Tische, Bänke, Kühlschrank, Spüle, Lampen, Gasherd und Spülmaschine) dürfen vom Veranstalter verwendet werden.
Im Falle eines Diebstahls und/oder Schäden jeder Art haftet der Veranstalter in voller Summe.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Stand: 20.11.2022